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Corona-Unterstützungs-Schirm: Welche Hilfen für Unternehmen bis März 2022 in die Verlängerung

Mit dem Erlass eines vierten Lockdowns in Österreich gehen die Unternehmenshilfen in die Verlängerung. Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds sind bis März 2022 geplant. Eine konkrete Information zur Antragstellung ist noch ausständig. Im aktuellen Beitrag finden Sie einen Überblick über die geplanten Budgets bis März 2022.  

 

Ausfallsbonus

Der Ausfallsbonus wird gewährt, sobald es zu mind. 40%igen Umsatzeinbrüchen kommt, im Vergleich zum identen Monat 2019. Die Ersatzrate beträgt 10-40% des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Bisher gab es dafür ein Budget von 1,8 Mio. €, dieses wird nun auf 2,3 Mio. € angehoben! Der Zeitraum dafür geht von November 2021 bis März 2022. Bis zum 16.12.2021 kann man den Ausfallsbonus beantragen.

Verlustersatz

Auch hier wird bei ein Umsatzeinbruch von mind. 40% im Vergleich zum identen Monat 2019 geholfen. Ersetzt werden 70-90% des Verlustes. Ebenfalls wurde hier das Budget von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben. Anfang 2022 kann man den Verlustersatz beantragen für den Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2022.

Härtefallfonds

Bei einem Einkommensrückgang von mind. 40% oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, kann man für die Monate von November 2021 bis März 2022 eine Ersatzrate von 80% zzgl. 100 € des Nettoeinkommens beantragen. Maximal werden dabei 2.000 € und mindestens 600 € ausbezahlt.

NPO-Fonds

Die NPO (Non-Profit-Organisation) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen und sind ebenfalls stark betroffen. Auch diese werden im vierten Quartal 2021 und ersten Quartal 2022 mit weiteren 125 Mio. € unterstützt.

Künstler-SVS

Ebenso die Künstler-SVS wird aufgestockt von 150 auf 175 Mio. € für den Zeitraum November und Dezember 2021 und im ersten Quartal 2022. Die Auszahlungen finden weiterhin analog zum Härtefallfonds statt, werden aber auf 1.000 € angehoben.

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

Diese leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler. Um das zu sichern, wird von 40 auf 50 Mio. € aufgestockt und bis zu ersten Quartal 2022 verlängert.

Das ist neu  

Neu ist, dass sich alle geförderten Unternehmen an die Covid-Bestimmungen halten müssen, da ansonsten eine Rückzahlung der Hilfe droht. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, zB. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Weiterhin unverändert

Weiterhin und unverändert kann die Corona-Kurzarbeit, der Freistellungsanspruch für Risikogruppen, die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere und die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden.

Wir melden uns sobald es rund um die Unternehmenshilfen Neuigkeiten gibt.